Besondere Geschäftsbedingungen für Zwölfervorteilskarten, Jahres- und Aktionskarten im Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen
Für den Erwerb und die Nutzung von Zwölfer-Vorteilskarten, von Jahres- und Aktionskarten gelten zwischen dem Sportpark Leverkusen (im Folgenden „SPL“ genannt) und dem Kunden die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen entsprechend der zum Zeitpunkt des Kaufes gültigen Fassung.Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – insofern nicht gesondert gekennzeichnet – auf alle Geschlechter.
§ 1 Vertragspartner
- Vertragspartner sind die Stadt Leverkusen, hier der Sportpark Leverkusen (SPL), vertreten durch die Betriebsleitung, Bismarckstraße 125, 51373 Leverkusen, UST-ID. Nr. DE 123663713 und der Kunde.
- Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SPL sowie aus der „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“, der „Entgeltordnung für die Hallenbäder und das Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ und der „Ordnung für die Benutzung der Bäder des Sportpark Leverkusen“.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit dem Erwerb einer Zwölfer-, Saison- oder Aktionskarte (Saisonkarte Freibad oder Sommerferienkarte) zustande.
§ 4 Leistungen
- Die Jahreskarte für das Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen ist sowohl für den Schwimmhallenbetrieb, als auch den Freibadbetrieb gültig. Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Kalenderjahr, beginnend mit dem Tag des Erwerbs. Die in den Herbstferien eines jeden Jahres wiederkehrenden Revisionszeiten des Hallenbads sind in der Laufzeit enthalten. Für kurzfristige, betriebsbedingte Schließungen sowie wiederkehrende betriebsbedingte Schließzeiten erfolgt weder eine Erstattung, noch eine Zeitgutschrift.
- Die Zwölfer-Vorteilskarte für das Hallen- und Freibad Wiembachtal ist ausschließlich für die Nutzung des Hallenbads gültig.
- Die Aktionskarten (Saisonkarte und Sommerferienkarte) sind nach Erwerb ausschließlich für den Freibadbetrieb im Hallen- und Freibad Wiembachtal nutzbar. Die jeweiligen Aktionszeiträume (Freibadsaison und Sommerferien) werden frühzeitig bekanntgegeben. Bei Erwerb einer Aktionskarte während eines laufenden Aktionszeitraums, gilt die Aktionskarte für den verbleibenden Zeitraum des Aktionszeitraums. Eine Erstattung oder Zeitgutschrift ist ausgeschlossen.
§ 5 Kauf, Pfandgebühr und Verlust der Karte
- Beim Kauf einer Jahres- oder Aktionskarte wird der Karte eine Kunden-Nummer zugeordnet und notwendige personenbezogene Daten für die personalisierte Kartennutzung erhoben. Die rechtmäßige Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs.1 Satz 1 lit. b der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und erfolgt für die Vertragslaufzeit. Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt automatisch. Bei fristgerechter Verlängerung der Jahreskarte wird die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ebenso verlängert. Die Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten sind für den Kunden jederzeit einsehbar.
- Beim Kauf einer Zwölfer-Vorteilskarte wird der Karte eine Kunden-Nummer zugeordnet. Gemäß DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) kann der Kunde seine persönlichen Daten (u. a. Vor- und Zuname, Adresse) beim Kauf hinterlegen. Bei Erwerb der Zwölfer-Vorteilskarte kann der Kunde in die Erhebung der personenbezogenen Daten einwilligen. Die Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten sind für den Kunden jederzeit einsehbar. Bei der Abrechnung über Prepaid-Vorteilskarten, für die Kundendaten hinterlegt wurden, erfolgt die Namensnennung auf dem Kassenbon. Sollte der Kunde keine Speicherung wünschen, muss zwingend der Kaufbeleg als Eigentumsnachweis aufbewahrt werden.
- Bei der Ausgabe der Zwölfer-Vorteilskarten, Jahres- und Aktionskarten ist eine Pfandgebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten. Die Karte bleibt im Eigentum des SPL. Die Pfandgebühr wird bei Rückgabe der Karte erstattet. Sie wird bei Beschädigung oder Verlust der Karte nicht zurückgezahlt.
- Der Verlust bzw. eine Beschädigung der Karte ist unverzüglich, unter Angabe der Kundendaten/Kundennummer, anzuzeigen. Die Karte kann dann gesperrt werden, bzw. direkt eine neue Karte, nach Vorlage des Eigentumsnachweises, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zzgl. einer erneuten Pfandgebühr für die Ersatzkarte umgebucht werden.
- Der SPL übernimmt keine Haftung für Schäden auf Grund des Verlustes der Zwölfer-Vorteilskarte, Jahres- oder Aktionskarte.
§ 6 Nutzung durch Dritte / Keine Auszahlung des Restguthabens
Die Zwölfer-Vorteilskarte ist frei übertragbar (nicht personengebunden) und zeitlich unbefristet gültig. Jahres- und Aktionskarten sind personengebunden und werden stichprobenartig beim Einlass kontrolliert. Kann die Jahreskarte oder Aktionskarte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr genutzt werden, erfolgt keine Erstattung eines möglichen Restwertes. Die Karte kann mit entsprechendem Nachweis und nach Vorlage auf eine andere Person umgeschrieben werden.
§ 7 Abschlussbestimmungen/ Änderungen
- Der SPL behält sich eine Änderung und Ergänzung der besonderen Geschäftsbedingungen für Zwölfer-Vorteilskarten, Jahres- und Aktionskarten vor. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser besonderen Geschäftsbedingungen für Zwölfer-Vorteilskarten, Jahres- und Aktionskarten ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
- Die besonderen Geschäftsbedingungen für Zwölfer-Vorteilskarten, Jahres- und Aktionskarten werden dem Kunden beim Kauf ausgehändigt. Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch den Kauf an.
Die Betriebsleitung
Stand Mai 2025